Geben Sie Ihr Vorsorgeguthaben der 2. Säule in gute Hände.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Eröffnung eines Freizügigkeitskontos.
Bitte füllen Sie den Online-Eröffnungsantrag auf der Website unserer Partnerin Swisscanto Freizügigkeitsstiftung aus.
Ihrer bisherigen Pensionskasse oder Vorsorgeeinrichtung müssen die Überweisungsangaben übermittelt werden. Dies erfolgt im Eröffnungsantrag automatisch per E-Mail oder Sie schicken selbständig eine PDF-Kopie des Antrags an Ihre bisherige Pensionskasse weiter.
Ihre bisherige Pensionskasse überweist anschliessend Ihre Freizügigkeitsleistung an die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung.
Nach Eingang Ihrer Freizügigkeitsleistung eröffnet die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung Ihr Freizügigkeitskonto und schickt Ihnen als Bestätigung einen aktuellen Freizügigkeitsausweis per Post.
Haben Sie Fragen zum Eröffnungsprozess? Die «Swisscanto Freizügigkeitsstiftung der Kantonalbanken» steht Ihnen telefonisch unter +41 58 280 11 55 oder per E-Mail fzs@swisscanto-stiftungen.ch gerne zur Verfügung.
Fehlt Ihnen die Möglichkeit, den Online-Eröffnungsantrag selbst durchzuführen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.