Berufliche Vorsorge
Firmengründung & -nachfolge
Unser Engagement
Informationen zum Umtausch von Noten der 6. und 8. Emission
Die Banknoten der 6. und 8. Banknotenserie wurden per 30. April 2021 zurückgerufen und gelten somit nicht mehr als offizielles Zahlungsmittel. Sie behalten aber ihren Wert und können zeitlich unbefristet bei der Schweizerischen Nationalbank und deren Agenturpartnern zum vollen Nennwert umgetauscht werden.
Ja. Als Partner-Agentur der Schweizerischen Nationalbank tauschen wir alte Banknoten sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch Nichtkundinnen und Nichtkunden um.
Voraussetzung für einen Wechsel ist, dass die "wechselnde Person" auch die Inhaberin oder der Inhaber des Geldes ist (entspricht der wirtschaftlich berechtigten Person) oder eine kontobevollmächtigte Person für die nicht anwesende Inhaberin oder den nicht anwesenden Inhaber ist. Ein Ausweisdokument (ID, Reisepass) wird ebenfalls benötigt.
Der Umtausch ist sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch Nichtkundinnen und Nichtkunden kostenlos.
Für Kundinnen und Kunden
Für Nichtkundinnen und Nichtkunden
Bei Bedarf werden gesetzlich vorgeschriebene Formulare eingeholt und eine Ausweiskopie gemacht.
Ja. Als Kundin oder Kunde der Schaffhauser Kantonalbank können Sie die Banknoten der 8. Serie direkt an unseren Bancomaten auf Ihr Konto einzahlen.
Ja. Wir bieten den Umtausch auch für Nichtkundinnen und Nichtkunden an.
Der Umtausch kann ausserdem direkt bei der Schweizerischen Nationalbank in Zürich oder Bern erfolgen, sowie bei deren Partner-Agenturen.