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in Steuersachen
Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein von der OECD entwickelter internationaler Standard. Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den AIA soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Beim AIA tauschen die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von steuerpflichtigen Kundinnen und Kunden aus. Auch die Schweiz beteiligt sich am AIA. Die Schaffhauser Kantonalbank ist wie alle Finanzinstitute der teilnehmenden Länder verpflichtet, die AIA-Vorgaben konsequent umzusetzen.
Kundinnen und Kunden, welche ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig sind, sind vom AIA nicht betroffen. Kundinnen und Kunden, welche in einem Staat steuerlich ansässig sind, welcher mit der Schweiz ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch abgeschlossenhat, sind von den AIA-Anforderungen betroffen.
Eine aktuelle Länderliste führt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF).
Die Bank muss Kundendaten der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers bzw. der wirtschaftlich berechtigten Person oder der beherrschenden Person wie Name, Adresse, Staat der steuerlichen Ansässigkeit, Adresse, Geburtsdatum, SIN (Steuer-Identifikationsnummer), Kontonummer sowie Finanzdaten wie Konto-/Depotstand, Brutto-Anlageerträge inkl. Zinsen und Dividenden und Brutto-Veräusserungserlöse mit Stichtag 31.12. an die Eidgenössische Steuerverwaltung melden.
Die Schweizer Steuerbehörde stellt die von den Schweizer Banken gemeldeten Informationen den Steuerbehörden der Partnerstaaten zur Verfügung.
Die empfangende Steuerbehörde darf diese Informationen ausschliesslich zu Steuerzwecken verwenden. Die Informationen unterliegen der jeweiligen Datenschutzgesetzgebung der Vertragsstaaten.
Auch mit dem AIA bleibt das Bankkundengeheimnis innerhalb der Schweiz gewahrt.
Das AIA-Abkommen verpflichtet die Schaffhauser Kantonalbank, die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kundinnen und Kunden abzuklären und zu dokumentieren. Zu diesem Zweck erhalten die Kundinnen und Kunden eine entsprechende Selbstauskunft. Mit dieser Selbstauskunft geben die Kundinnen und Kunden an, wo sie steuerlich ansässig sind.
Die Schweiz hat den AIA am 1. Januar 2017 eingeführt und den automatischen Informationsaustausch mit weiteren AIA-Partnerstaaten sukzessive ausgebaut.
Seit Frühjahr 2018 meldet die Schaffhauser Kantonalbank die relevanten Daten von betroffenen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in einem AIA-Partnerstaat an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die ESTV leitet die relevanten Daten den zuständigen Steuerbehörden der jeweiligen AIA-Partnerstaaten weiter.
Ja, das AIA-Abkommen ist reziprok, das heisst, die Partnerländer übermitteln ebenfalls Informationen zu Kundinnen und Kunden mit steuerlicher Ansässigkeit in der Schweiz mit einem Konto in einem Partnerland.
Auf der Website der Schweizerischen Bankiervereinigung www.swissbanking.org oder auf dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF www.sif.admin.ch sind weitere Informationen abrufbar u.a. die Liste der teilnehmenden Staaten. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.
Gegenüber der Schaffhauser Kantonalbank können Sie vollumfänglich Rechtsschutz nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) geltend machen. Die Schaffhauser Kantonalbank muss Ihnen auf Ersuchen hin eine Kopie der Meldung an die ESTV zukommen lassen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die erhobenen und gemeldeten Daten von Ihren steuerlich relevanten Informationen abweichen können.
Gegenüber der ESTV kann nur dann, wenn aufgrund von Übermittlungsfehler unrichtige Daten vorliegen, eine Berichtigung derselben verlangt werden, ansonsten nicht.