Bankrat

Das oberste Organ der Schaffhauser Kantonalbank

Bankrat

Der Bankrat ist laut Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank das oberste Organ der Bank und setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Der Kantonsrat Schaffhausen wählt den Bankpräsidenten sowie sieben Mitglieder. Der Regierungsrat wählt ein Mitglied des Bankrats aus seiner Mitte, das zugleich dem Bankvorstand angehört. Die interne Organisation, die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bankrats sind im Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank sowie im Geschäftsreglement geregelt.

Der Bankrat genehmigt die strategischen Ziele sowie wesentliche Änderungen der Aufbauorganisation und hat die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung inne. Der Bankrat ernennt die Mitglieder der Geschäftsleitung und den Leiter Interne Revision. Im Weiteren befasst er sich mit den im Gesetz und Geschäftsreglement zugewiesenen Aufgaben. Der Bankrat tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch sechsmal im Jahr.

Bankvorstand

Der Bankvorstand setzt sich aus dem Bankpräsidenten, dem vom Regierungsrat gewählten Mitglied des Bankrats aus seiner Mitte und einem weiteren, vom Bankrat gewählten Mitglied des Bankrats zusammen. Der Bankvorstand überwacht laufend die Geschäftsführung. Die diesbezüglich übertragenen Tätigkeiten sind im Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank sowie im Geschäftsreglement geregelt. Der Bankvorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfordern. In der Regel finden jährlich mindestens acht Sitzungen statt.

Audit- und Risk-Committee

Gemäss Geschäftsreglement kann der Bankrat aus seiner Mitte ständige Ausschüsse sowie Ad-hoc-Ausschüsse bilden. Solche bestehen jeweils aus mindestens zwei Mitgliedern des Bankrats, wobei diese mehr als einem Ausschuss angehören können. Als ständiger Ausschuss besteht das Audit- und Risk-Committee, welches aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten umfassen im Wesentlichen die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA im Rundschreiben definierten Tätigkeiten für Prüf- und Risikoausschüsse.