Hannes Wipf, 14.12.2022
In der Regel werden Mitarbeitende erst ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 (Stand per 1.1.2023) der beruflichen Vorsorge – also einer Pensionskasse – angeschlossen. Es gibt aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen Anschluss für Mitarbeitende mit einem tieferen Einkommen ermöglichen. Fragen Sie danach! Wenn Sie für verschiedene Firmen tätig sind, bei denen Sie zwar einzeln weniger, aber insgesamt mehr als CHF 22'050 verdienen, so sind diese verpflichtet, sich an Ihren Pensionskassenbeiträgen zu beteiligen. Die Voraussetzung ist, dass Sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.
In den meisten Fällen wird nicht der ganze Lohn in der Pensionskasse versichert. Der sogenannte Koordinationsabzug bezeichnet die Differenz zwischen dem tatsächlichen Bruttolohn und dem versicherten Einkommen. Viele Pensionskassen nehmen diesen Abzug ohne Rücksicht auf den Beschäftigungsgrad vor. Für Teilzeitmitarbeitende ist es aber von Vorteil, wenn der Koordinationsabzug dem Pensum angepasst wird und damit kleiner ausfällt. Denn so erhöht sich der versicherte Lohn und damit auch die Beiträge der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, das Alterskapital wächst stärker an. Der Blick ins Vorsorgereglement sollte deshalb ein wesentlicher Aspekt bei einem Jobwechsel sein.
Aufgrund der oft fehlenden oder geringen Beteiligung an einer Pensionskasse kommt der freiwilligen Vorsorge (3. Säule) für Teilzeitmitarbeitende eine besonders Bedeutung zu. Sofern es die finanziellen Verhältnisse zulassen, ist es empfehlenswert, möglichst den maximal steuerlich abzugsfähigen Betrag auf ein Vorsorgekonto der Säule 3a einzuzahlen. Dies verbessert nicht nur die eigene Vorsorgesituation, sondern spart auch noch Steuern. Teilzeitmitarbeitende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können maximal 20% ihres Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Sofern sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, liegt die maximale Einzahlung – völlig unabhängig vom Lohn und vom Arbeitspensum – bei CHF 7'056 pro Jahr (Stand per 1.1.2023).
Ein weiteres Vorsorgeproblem ergibt sich bei sehr kleinen Pensen: Erst ab acht Arbeitsstunden oder mehr pro Woche sind in der Unfallversicherung auch automatisch Nichtberufsunfälle versichert. Ist die Stundenanzahl geringer, ist es unbedingt notwendig, diesen Versicherungsschutz über die Krankenkasse selbst zu regeln. Wird dies versäumt, müssen bei einem Unfall ausserhalb der Arbeitszeit alle Kosten selbst getragen werden.