Drei Fragen an Patrik Diggelmann, Leiter Steuer- und Erbschaftsberatung
Das zeitaufwendigste beim Erstellen der Steuererklärung ist meistens das Zusammensuchen der Belege. Mein Tipp: Sammeln Sie die für die Steuererklärung relevanten Belege laufend in einem separaten Dossier. So haben Sie Anfang Jahr die benötigten Unterlagen schnell zur Hand. Wichtig ist es natürlich auch zu wissen, welche Abzüge überhaupt geltend gemacht werden können. Hier gibt die «Wegleitung zur Steuererklärung» einen guten Überblick.
Sollte es trotz aller guten Vorsätze nicht reichen, die Steuererklärung bis zur ordentlichen Abgabefrist zu erstellen, kann die Frist beim Steueramt verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch muss aber vor Ablauf der Einreichefrist eingegeben werden.
Im vergangenen Jahr waren viele Arbeitnehmende im Homeoffice tätig. Man könnte annehmen, dass sich das auf die abzugsfähigen Berufsauslagen auswirkt. Viele Kantone, darunter auch Schaffhausen und Zürich, wenden bei dieser Fragestellung aber einen pragmatischen Ansatz an: Grundsätzlich können dieselben Berufskosten geltend gemacht werden wie bisher, d.h. unabhängig davon, wie die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die eigene Tätigkeit beeinflusst haben. Arbeitnehmende, die einen grossen Teil des letzten Jahres im Homeoffice tätig waren, dürfen also trotzdem für das ganze Jahr die Weg- und Verpflegungskosten in Abzug bringen. Diese Praxis schliesst im Gegenzug einen Abzug des Homeoffice-Arbeitsplatzes aus.
Häufig werden einzelne Abzüge wie z.B. Spenden, Liegenschaftsunterhalts- oder Krankheitskosten nicht konsequent geltend gemacht. Meistens liegt das daran, dass die Steuerpflichtigen zu wenig über die Abzugsmöglichkeiten informiert sind oder sie sich nicht die Mühe machen, die Belege zu sammeln.
Abzugsmöglichkeiten werden aber oftmals auch aufgrund einer fehlenden Steuerplanung nicht optimal genutzt. Ein einfaches Beispiel: Wird ein grosser Pensionskasseneinkauf nicht auf mehrere Jahre verteilt, sondern der ganze geplante Betrag in einem Jahr einbezahlt, kann die Steuerersparnis wesentlich tiefer ausfallen. So wie diese haben die meisten unserer finanziellen Entscheidungen steuerliche Konsequenzen. Nur sind sich die Steuerpflichtigen der Auswirkungen oft zu wenig bewusst.
Weitere wertvolle Hinweise zur Steuerplanung und den Abzugsmöglichkeiten finden Sie in unserem Fachartikel am 15. Februar 2021 in den Schaffhauser Nachrichten.
---
Patrik Diggelmann ist Leiter Steuer- und Erbschaftsberatung bei der Schaffhauser Kantonalbank. Er erstellt mit seinem Team Steuererklärungen auf Mandatsbasis und berät in Steuerfragen.
Veröffentlicht am 9. Februar 2021
Patrik Diggelmann, Leiter Steuer- und Erbschaftsberatung