Freizügigkeitskonto

Geben Sie Ihr Vorsorgeguthaben der 2. Säule in gute Hände.

CHF 36/Jahr

  • steuerfreie Vorsorgelösung
  • Guthaben kann jederzeit in eine neue Pensionskasse eingebracht werden
  • für alle, die Ihre 2. Säule-Gelder bei einem Arbeitgeberwechsel sicher unterbringen wollen

Mit dem Freizügigkeitskonto

  • der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung legen Sie Ihr Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule bei vorrübergehender Aufgabe der Erwerbstätigkeit zinsbringend an.
  • können Sie Vorsorgegelder anlegen, die Sie nicht in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers einbringen wollen.
  • profitieren Sie von einem steuerfreien Zinssatz.

Bezugsmöglichkeiten Ihrer Freizügigkeits-Gelder

  • Weiterleitung an eine neue Pensionskasse oder andere Freizügigkeitsstiftung
  • Erreichen des AHV-Alters (frühestens fünf Jahre vorher)
  • Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum oder zur Amortisation einer Hypothek
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz ins Ausland
  • Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz als Grenzgängerin oder Grenzgänger
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Invaliditätsgrad von mindestens 70% (Bezug einer ganzen IV-Rente)


Antrag Auszahlung

Details und Konditionen

Zinssatz pro Jahr
0.40%
Kontoführung
CHF 36 pro Jahr1
Kontowährung
Schweizer Franken
Jährlicher Kontoabschluss
kostenlos

Häufig gestellte Fragen zum Freizügigkeitskonto

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Das Contact-Center-Team der Schaffhauser Kantonalbank